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Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ist am 01.08.2001 in Kraft getreten. Die Anträge Bayerns und Sachsens auf eine Einstweilige Anordnung wurden durch Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18.07.2001 zurückgewiesen. Mit einem abschließenden Urteil wird im Frühjahr nächsten Jahres gerechnet. Der zustimmungsbedürftigen Teil des Gesetzes, das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz (LPartGErgG), hängt noch im Vermittlungsausschuss. Die Verfahrensdauer ist nicht absehbar. Wir hatten beabsichtigt am 31.08.2001 auch vor Vater Staat ja zueinander zu sagen. Die einzelnen Bundesländer müssen hierzu ein Ausführungsgesetz erlassen, das u.a. die Behörde und die notwendigen Verfahrensregelungen enthält. Die Landesregierung (NRW) hat erst am 20.06.2001 einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, so dass das Gesetzgebungsverfahren frühestens im Oktober abgeschlossen sein wird. Die theoretische Möglichkeit, die Eintragung von der Bezirksregierung in Münster durchzuführen zu lassen, stand für uns nicht zur Debatte. Wir haben uns daher entschlossen, uns erst im Frühjahr 2002 zu trauen.
Lesbens- und Schwulenverband Deutschlands (im Netz)
dass NRW das Gesetz zügig umsetzen würde Hier geht es weiter: Wir haben uns getrauen! |