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Düsseldorf, 18.Juli.2001
Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht –
Behrens: "NRW hat Hausaufgaben gemacht –


Am 1. August kann erste gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft geschlossen werden."

Das Innenministerium teilt mit:
"Nordrhein-Westfalen ist auf das Inkrafttreten des 'Bundes-Lebenspartnerschaftsgesetzes' zum 1. August gut vorbereitet", erklärte Innenminister Dr. Fritz Behrens heute in Düsseldorf nach der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, den Eilantrag der Länder Bayern und Sachsen abzulehnen. Mit diesem Eilantrag hatten Bayern und Sachsen verhindern wollen, dass dieses Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft mit Rechten und Pflichten ermöglicht, Wirklichkeit wird.

Per Erlass ermächtigte Behrens heute die landesweit 5 Bezirksregierungen, für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des bereits in den Landtag eingebrachten NRW-Ausführungsgesetzes, Lebenspartnerschaften zu gründen, zu beurkunden und in das "Lebenspartnerschaftsbuch" einzutragen. Der Innenminister ließ keinen Zweifel: "Am 1. August kann in Nordrhein-Westfalen das erste schwule oder lesbische Paar eine Lebenspartnerschaft schließen. NRW hat seine Hausaufgaben gemacht".

Das Personal in den Bezirksregierungen wurde intensiv geschult und auf den Tag X vorbereitet. Der NRW-Erlass sieht vor, dass eingehende Anmeldungen zur Begründung von Lebenspartnerschaften nach Dringlichkeit bearbeitet werden sollen. Sobald das NRW-Ausführungsgesetz in Kraft tritt, sind Einträge in das Lebenspartnerschaftsbuch dann an die zuständige Standesbeamtin/den zuständigen Standesbeamten abzugeben.

"Es wird Zeit, dass Staat und Gesellschaft durch die rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft endlich ein deutliches Zeichen setzen", bekräftigte der Innenminister. "Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Akzeptanz und ein Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung."

Die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" bietet gleichgeschlechtlichen Paaren ein eigenständiges familienrechtliches Fundament und einen sicheren Rechtsrahmen für ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben. Aus der gegenseitigen Verantwortung erwachsen verbindliche Rechte und Pflichten. Hierzu zählen neben der Unterhaltsverpflichtung z.B. die Verpflichtung zu gegenseitiger Fürsorge, Unterstützung und gemeinsamer Lebensgestaltung. Der eingetragene Lebenspartner erhält Angehörigenstatus und ein eingeschränktes Sorgerecht für die Kinder des Partners, es gilt das gesetzliche Erbrecht.

Die vom Bundestag bereits beschlossenen Verfahrensvorschriften eines Ergänzungsgesetzes waren im Bundesrat gegen die Stimmen von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen gescheitert.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Innenministeriums, Telefon 0211 871 2300 oder 2301.
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