Düsseldorf, 18.Juli.2001
Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht –
Behrens: "NRW hat Hausaufgaben gemacht –
Am 1. August kann erste gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft geschlossen
werden."
Das Innenministerium teilt mit:
"Nordrhein-Westfalen ist auf das Inkrafttreten des
'Bundes-Lebenspartnerschaftsgesetzes' zum 1. August gut vorbereitet", erklärte
Innenminister Dr. Fritz Behrens heute in Düsseldorf nach der Bekanntgabe der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, den Eilantrag der Länder Bayern und
Sachsen abzulehnen. Mit diesem Eilantrag hatten Bayern und Sachsen verhindern
wollen, dass dieses Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren eine auf Dauer
angelegte Lebensgemeinschaft mit Rechten und Pflichten ermöglicht, Wirklichkeit
wird.
Per Erlass ermächtigte Behrens heute die landesweit 5 Bezirksregierungen, für
die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des bereits in den Landtag eingebrachten
NRW-Ausführungsgesetzes, Lebenspartnerschaften zu gründen, zu beurkunden und in
das "Lebenspartnerschaftsbuch" einzutragen. Der Innenminister ließ keinen
Zweifel: "Am 1. August kann in Nordrhein-Westfalen das erste schwule oder
lesbische Paar eine Lebenspartnerschaft schließen. NRW hat seine Hausaufgaben
gemacht".
Das Personal in den Bezirksregierungen wurde intensiv geschult und auf den Tag X
vorbereitet. Der NRW-Erlass sieht vor, dass eingehende Anmeldungen zur
Begründung von Lebenspartnerschaften nach Dringlichkeit bearbeitet werden
sollen. Sobald das NRW-Ausführungsgesetz in Kraft tritt, sind Einträge in das
Lebenspartnerschaftsbuch dann an die zuständige Standesbeamtin/den zuständigen
Standesbeamten abzugeben.
"Es wird Zeit, dass Staat und Gesellschaft durch die rechtliche Anerkennung der
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft endlich ein deutliches Zeichen
setzen", bekräftigte der Innenminister. "Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu
mehr Akzeptanz und ein Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung."
Die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" bietet gleichgeschlechtlichen Paaren ein
eigenständiges familienrechtliches Fundament und einen sicheren Rechtsrahmen für
ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben. Aus der gegenseitigen Verantwortung
erwachsen verbindliche Rechte und Pflichten. Hierzu zählen neben der
Unterhaltsverpflichtung z.B. die Verpflichtung zu gegenseitiger Fürsorge,
Unterstützung und gemeinsamer Lebensgestaltung. Der eingetragene Lebenspartner
erhält Angehörigenstatus und ein eingeschränktes Sorgerecht für die Kinder des
Partners, es gilt das gesetzliche Erbrecht.
Die vom Bundestag bereits beschlossenen Verfahrensvorschriften eines
Ergänzungsgesetzes waren im Bundesrat gegen die Stimmen von Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen
gescheitert.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Innenministeriums,
Telefon 0211 871 2300 oder 2301.
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